(Pflege-)eltern

Die Ombudsstelle an der Saar berät Eltern und Pflegeeltern unabhängig, vertraulich und kostenfrei, wenn es zu Konflikten mit der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe kommt.

Wann können Sie sich an uns wenden?

Sie können sich beispielsweise an uns wenden, wenn

Es zu Konflikten mit dem Jugendamt oder freien Trägern gekommen ist.

Anträge abgelehnt, verzögert oder unzureichend bewilligt wurden.

Sie mit der Ausgestaltung oder Beendigung einer laufenden Hilfe nicht einverstanden sind.

Was wir
für Sie tun

Wir informieren Sie verständlich über Ihre Rechte und die Möglichkeiten, die das Kinder- und Jugendhilferecht vorsieht.

Wir beraten Sie zu Ihrem konkreten Anliegen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen mögliche Lösungswege.

Wir vermitteln bei Bedarf zwischen Ihnen und dem Jugendamt oder dem freien Träger.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte und Rechtsansprüche gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe geltend zu machen.

Die Beratung erfolgt Unabhängig, vertraulich und kostenfrei

Unsere Arbeit stützt sich auf § 9a SGB VIII sowie §§ 39 ff. AG KJHG. Danach haben junge Menschen und ihre Familien einen gesetzlich verankerten Anspruch, sich bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe an eine unabhängige Ombudsstelle zu wenden.

Melden Sie sich gerne –, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder auch telefonisch.

Schreib
uns...

Du hast eine Frage oder ein Problem, das Du mit uns besprechen willst? Dann schreib uns hier eine Nachricht.

Sollen wir dich anrufen?

Fülle am Besten alles aus, damit wir dich erreichen können. Wenn Du keine E-Mailadresse hast, ist das aber auch nicht schlimm.